22.-24 MÄRZ 2024 | SEEPARKSAAL ARBON

Wichtige Infos

Versicherungen

Die Aussteller sind für sämtliche Versicherungen selber verantwortlich, ausgenommen ist die allgemeine Haftpflicht (Saal ist ausserhalb der Öffnungszeiten abgeschlossen)

Verkauf, Degustationen, Demonstrationen

Verkäufe ab Stand sind gestattet, ebenso Degustationen eigener Produkte. Konkurrenzbetriebe zur offiziellen Messe Gastronomie sind untersagt. Bei Produkte-Demonstrationen sind störende Immissionen jeglicher Art zu vermeiden.

Untermieten / Fremdwerbung

Diese sind vorgängig mit der Messeleitung abzusprechen. Die Grundpauschale und der Mitgliederbeitrag wird je Aussteller verrechnet.

Rücktritt vom Vertrag

Verzichtet ein Aussteller nach erfolgter Anmeldebestätigung und nach dem Anmeldeschluss-Datum auf die Teilnahme an der Messe, muss er trotzdem die Kosten der gebuchten Standfläche inklusive der Grundpauschalen und den Mitgliederbeitrag (gemäss Vertrag) vollumfänglich übernehmen. Sollte die Messeleitung die Standfläche weitervermieten können oder findet der Aussteller einen gleichwertigen Ersatz, entfallen die geschuldeten Kosten.

Saal / Zelt

Teppiche sind selber mitzubringen und dürfen nur mit dem dafür vorgesehenen Klebeband fixiert werden. Nach der Messe müssen die Klebebänder wieder entfernt werden. Das geeignete Klebeband kann beim Saalchef angefragt werden. Es darf auf gar keinen Fall in den Saalboden geschraubt oder genagelt werden.

Messestände (betrifft Saal)

– Wandelementen, weiss grundiert
– 1 Steckdose 230 V
– Standhöhe 250 cm

Messestände / Wände (betrifft Zelt)

Es werden keine Wand- oder Seitenelemente zur Verfügung gestellt. Eigene Wände (Standelemente, max. Höhe 2.5 Meter) dürfen nur als Hintergrundwand montiert werden und müssen vorher mit der Messeleitung abgesprochen werden. Die Sicht auf den Nachbarstand durch Seitenschutz oder Wände darf nicht verdeckt werden. Im Zelt herrscht die Praxis der offenen Stände.

Aussenwände

Diese werden durch den Bauchef vermietet. Es darf keine «wilde» Werbung platziert werden.

Palettentransport

Nur mit Hubwagen des Seeparksaals Arbon.

Allgemeines

Nach dem Aufbau und Einräumen, sowie nach dem Ausräumen und Abbau der Stände keine Nägel, Schrauben, etc. liegen lassen. Der Standplatz ist sauber und aufgeräumt zu verlassen.
Aus Sicherheitsgründen dürfen keine brennbaren Dekorationsgegenstände benutzt werden. Allenfalls können vorgängig Abklärungen beim Arboner Feuerwehrkommandant getroffen werden.
Saalreinigung wird durch den Saalwart organisiert. Für die Reinigung der Stände ist der Aussteller verantwortlich.
Nach der Messe findet eine Abnahme der Standplätze statt. Eventuelle Schäden werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Defektes, unsauberes, nicht mehr brauchbares Ausstellungsmaterial wird repariert, gereinigt oder ersetzt und dem letzten Mieter verrechnet.

Orientierungsversammlung / Messe-Stand-Zuteilungen

Reservieren Sie sich ihren Wunschstand frühzeitig. Die Stand-Zuteilungen werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben.
Änderungen behaltet sich die Messeleitung vor. Drei bis vier Wochen vor der Messe wird für alle angemeldeten Aussteller eine Orientierungsversammlung (nachfolgend OV genannt) durchgeführt. Die OV ist für alle Aussteller obligatorisch. Bei Abwesenheit muss eine Stellvertretung anwesend sein. Die OV informiert die Aussteller über den Ablauf der Messe, über die Standzuteilungen sowie Standgrösse. Änderungswünsche können vom Aussteller an der OV bekannt gegeben werden und werden von uns, wenn möglich, berücksichtigt. Spätere Änderungswünsche (insbesondere Standgrösse/Zuteilung) seitens der Aussteller können nach der OV aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.

Parkplätze

Während der Messe sind die Fahrzeuge der Aussteller auf dem durch die Messeleitung zu geordneten Parkplätze abzustellen.
Die Messeleitung wird die Aussteller an der Orientierungsversammlung darüber informieren, welche Parkplätze den Aussteller zugeordnet werden. Fahrzeuge, welche den Zugang zum Seeparksaal/Zelt versperren oder ohne Bewilligung auf dem Messegelände/Vorplatz abgestellt sind, werden kostenpflichtig abgeschleppt.

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